
Wie kann ich in Deutschland ein Unternehmen gründen? Erste Schritte für einen sicheren Einstieg
Johannes Pitsch, Partner der Kanzlei RWP in Düsseldorf und Mitglied der Kammer, erläutert in dem folgenden Artikel entscheidende Aspekte, die spanische Gründer beachten sollten
In den letzten Jahrzehnten hat sich die wirtschaftliche Verflechtung zwischen Spanien und Deutschland erheblich intensiviert. Während die Investitionen traditionell vor allem von Deutschland nach Spanien flossen, hat die Präsenz spanischer Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Sektoren wie die Telekommunikation, der Maschinen- und Anlagenbau sowie die Energiewirtschaft zeichnen sich durch ihre Dynamik aus, was spanische Unternehmen dazu veranlasst, Tochtergesellschaften zu gründen, um ihre Aktivitäten vor Ort zu steuern und Risiken zu begrenzen. In diesem Zusammenhang hat sich die Gründung einer GmbH – gleichbedeutend mit der spanischen SL – als häufigste Gesellschaftsform für eine operative und dauerhafte Präsenz in Deutschland etabliert. Alternativ kann auch der Erwerb einer Vorratsgesellschaft sinnvoll sein, wenn es schnell gehen muss; dies, ist aber tendenziell mit höheren Kosten verbunden.
Der folgende Artikel für die Zeitschrift Diario La Ley von Johannes Pitsch, deutscher Rechtsanwalt und verantwortlicher Partner des Spanish Desk in der Kanzlei RWP, Düsseldorf, den Sie durch Klicken auf den unten stehenden Button herunterladen können, bietet einen praktischen Leitfaden für die Gründung einer GmbH aus spanischer Sicht: von den formalen Anforderungen vor der Gründung der Gesellschaft bis hin zur Eintragung der neuen Gesellschaft in das Handelsregister und deren Rechtswirkungen. Auf diese Weise stellt er eine Anleitung für die ersten Schritte in Deutschland dar, die dazu beiträgt, eine effiziente und sorgfältige Eintragung der Tochtergesellschaft in das deutsche Handelsregister zu gewährleisten.
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