Einführung eines neuen USt-Verwaltungssystems in Spanien

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Einführung eines neuen USt-Verwaltungssystems in Spanien

„Renew or die“  – Das ist wahrscheinlich das Motto der spanischen Steuerverwaltung, insbesondere aufgrund der jüngsten Änderungen durch das Königliche Dekret 596/2016 vom 2. Dezember („Real Decreto 596/2016, de 2 de diciembre, para la modernización, mejora e impulso del uso de medios electrónicos en la gestión del impuesto sobre el valor añadido, por el que se modifican el Reglamento del impuesto y otras normas tributarias“).

Hervorzuheben ist hierbei besonders die Einführung eines neuen USt-Verwaltungssystems zur unmittelbaren Übermittlung von Informationen, das sog. „Suministro Inmediato de Información (SII)“. Dies wurde zum 01.07.2017 eingeführt und ersetzt das bisherige System  -nach 30 Jahren-.

Dabei handelt es sich um eine telematische Übermittlung von Rechnungsdaten der Umsatzsteuer-Aufstellungen an das spanische Finanzamt. Zu diesem Zweck müssen die  betroffenen Unternehmen ihre USt-Aufzeichnungen innerhalb von vier Tagen elektronisch an die spanische Finanzbehörde übermitteln. Dasselbe gilt für die Steuerzahler, die der freiwilligen Anwendung von SII zugestimmt haben. So wird ein Register aller steuerlichen Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen fast in Echtzeit konfiguriert.

In den ersten sechs Monaten der Einführungsphase besteht allerdings die Möglichkeit zur Nutzung einer erweiterten Frist von längstens acht Tagen. Hierdurch können sich die Steuerzahler allmählich an den Verwaltungsmehraufwand des neuen Systems gewöhnen.

Das neue System ist für Teilnehmer des Systems REDEME („ Registro de Devolución Mensual del IVA“), Großunternehmen (mit einem Jahresumsatz von über 6 Millionen) und umsatzsteuerliche Organschaften obligatorisch. Kurz gesagt, betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die eine monatliche Selbstveranlagung zur Umsatzsteuerklärung vornehmen. Dies hat enorme Auswirkungen. Laut Angabe der spanischen Steuerverwaltung wirkt sich die Anwendung auf 63.000 Steuerzahler aus. Diese machen derzeit ca. 80 % des unternehmerischen Gesamtumsatzes des Landes aus.

Ziel des neuen Systems ist die Verbesserung der Kontrolle der Umsatzsteuerverpflichtungen und die Hilfestellung für die Steuerpflichtigen. Für Rufino de la Rosa, Leiter der Abteilung Steuerverwaltung, ist klar: Das neue Umsatzsteuersystem führt unter seinen Grundsätzen ausdrücklich die Modernisierung der Verwaltung des MwSt-Systems auf, um objektive, schnelle und fundierte Information für Unternehmen zu erhalten. Mit diesem Werkzeug werden die auf dem Unternehmen lastenden Verwaltungspflichten verringert. Als Entlastung brauchen dann die betroffenen Steuerpflichtigen ab Juli 2017 die Formulare 347 (Geschäfte mit Dritten), 340 (Übermittlung der Bücher) und 390 (zusammenfassende Jahreserklärung) nicht mehr einzureichen.

Leider ist nicht alles Gold, was glänzt. Während der ersten Jahreshälfte wurden Bedenken von den betroffenen Unternehmen vorgebracht.

Es ist dennoch wichtig, die Bemühungen der betroffenen Unternehmen (Änderung der Belegorganisation und Anpassung an die neuen Verhältnisse) und der spanischen Steuerverwaltung hervorzuheben. Die Zukunft wird zeigen, ob dieses Bemühen sich gelohnt hat.


Dr. Thomas Rinne Lidia Minaya Moreno
Rechtsanwalt und Abogado Abogada
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