Neue Konditionen für die Gewährung von Überbrückungshilfen

Neue Konditionen für die Gewährung von Überbrückungshilfen

Die Wirtschaftsförderung Frankfurt informiert über die aktuellen Regelungen zur Anpassung der Überbrückungshilfen und zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat am 21. Oktober 2020 neue Konditionen für die Gewährung von Überbrückungshilfen für den Zeitraum bis Ende Dezember 2020 veröffentlicht (Überbrückungshilfe II).

Damit soll Soloselbstständigen, Freiberuflern sowie Klein- und mittelständischen Unternehmen die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfen erleichtert werden. Die Schwellen für die Inanspruchnahme werden abgesenkt und Fördersätze sowie die Personalkostenpauschale erhöht.

Anträge auf Überbrückungshilfen können über die bekannte Antragsplattform gestellt werden.

Überbrückungshilfe II:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201021-altmaier-wir-lassen-unsere-unternehmen-in-der-krise-nicht-allein.html

Antragsplattform für die Überbrückungshilfe II:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Für Rückfragen steht Herr Harren selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung.

Kontakt:

Patrick Harren
Projektmanager Kompetenzzentrum Europa, MENA, Türkei, Lateinamerika

Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Hanauer Landstraße 126-128
60314 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-40843
patrick.harren@frankfurt-business.net
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