Immer aktiv

Necessary cookies are required to enable the basic features of this site, such as providing secure log-in or adjusting your consent preferences. These cookies do not store any personally identifiable data.

Functional cookies help perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collecting feedback, and other third-party features.

Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics such as the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.

Performance cookies are used to understand and analyse the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Advertisement cookies are used to provide visitors with customised advertisements based on the pages you visited previously and to analyse the effectiveness of the ad campaigns.

Fünf Tipps zur Einführung der elektronischen E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen in Deutschland, die im B2B-Bereich tätig sind, verpflichtend eingeführt. KPMG Deutschland, ein Mitgliedsunternehmen der Kammer, nennt in einem Artikel die wichtigsten Punkte, die Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Rechnungsprozesse helfen

 

Das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 schreibt vor, dass deutsche Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen und zu verarbeiten. Ziel dieser Regelung ist es, eine schnellere und effizientere Rechnungsverarbeitung, eine höhere Genauigkeit und eine Verringerung des formalen Aufwands zu fördern. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisch empfangen und weiterverarbeitet. Dies ermöglicht eine durchgängig digitale Verarbeitung, von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge.

Im Gegensatz zu einer Papierrechnung oder einer Bilddatei wie z. B. einer PDF-Datei wird bei einer elektronischen Rechnung der Rechnungsinhalt in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dargestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass Rechnungen, die in diesem Format vom Rechnungsaussteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und elektronisch empfangen werden und automatisch verarbeitet und bezahlt werden können.

KPMG Deutschland, ein mit der Amtlichen Spanischen Handelskammer in Deutschland assoziiertes Unternehmen, hat einen Artikel mit fünf Tipps verfasst, die Ihnen bei der Umstellung auf die digitale Verarbeitung helfen können, mit fünf Tipps für die Umsetzung. Den Inhalt des Artikels finden Sie unter dem folgenden Link.